Chancen
Einerseits stellt gesellschaftlicher Wandel und Fachkräftemangel Arbeitgeber und Unternehmen vor große Herausforderungen. Andererseits haben Menschen mit Schwerbehinderungen großes Potential und können, passgenau eingesetzt, zu wertvollen Mitarbeitenden und Stützen in den Unternehmen werden.
Beratungen
Im Rahmen unseres Projektes „Initiative Inklusion Nordschwarzwald“ arbeiten wir mit Arbeitgebern und Unternehmen zusammen, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen möchten:
- Wir beraten Sie neutral über Fördermöglichkeiten, technische Hilfen, betriebliches Eingliederungsmanagement und in allen anderen Fragen.
- Wir unterstützen Sie in allen Situationen, die mit der Einstellung oder einer kostenlosen Arbeitserprobung unserer Teilnehmenden zu tun haben.
- Wir organisieren für Sie die notwendigen, zusätzlichen Mittel zur behindertengerechten Ausgestaltung des Arbeitsplatzes.
- Wir begleiten Sie und unsere Teilnehmenden auch nach der Arbeitsaufnahme, während eines Praktikums oder einer kostenlosen Arbeitserprobung.
FAQ
Nicht unbedingt! Die Leistungsfähigkeit misst sich daran, wie gut der Schwerbehinderte die Aufgaben an seinem Arbeitsplatz erfüllen kann. Passt der Arbeitsplatz, sind schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer genauso leistungsfähig wie nichtbehinderte Arbeitnehmer.
Unternehmen, die 20 Arbeitsplätze oder mehr haben sind verpflichtet, 5 % ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen (§ 154 Abs.1 SGB IX 2018).
Für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Beschäftigungspflicht gilt: Wenn eine Arbeitsstelle zu besetzen ist, muss der Arbeitgeber prüfen, ob er einen geeigneten schwerbehinderten Menschen einstellen kann. Ist das nicht der Fall muss das Unternehmen eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt abführen.
Wenn die Person behindert oder schwerbehindert ist und aus Gründen, die in ihrer Person liegen, nur schwer auf einen Arbeitsplatz vermittelt werden kann, erhält der Arbeitgeber Unterstützung bei der Lohn- und Gehaltszahlung. Der Eingliederungsschuss kann bis zu 70 % des Arbeitsentgeltes einschließlich des Arbeitgeberanteils an der Sozialversicherung betragen.
Findet ein Mensch mit Behinderung, Schwerbehinderung oder ein gleichgestellter Mensch dadurch leichter einen Einstieg ins Arbeitsleben oder darüber hinaus sogar eine dauerhafte Arbeit, können die Kosten für die Probebeschäftigung für bis zu 3 Monaten übernommen werden.
Sie geben einem jungen Menschen mit Behinderung die Chance, ins Berufsleben einzusteigen. Das nehmen sowohl die Beschäftigten als auch ihre Partner und Kunden positiv auf. Wenn der Ausbildungsplatz passt, dann gewinnen sie leistungsfähige und motivierte Auszubildende und zukünftige Fachkräfte. Und schließlich: Sie sparen die Abführung einer Ausgleichsabgabe. Für jeden Auszubildenden mit Behinderung können unter anderem bis zu drei Pflichtarbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung angerechnet werden – auch im ersten Jahr nach Abschluss der Ausbildung.